Hundekot
Immer wieder finden sich in der Gemeinde achtlos in die Landschaft geworfene Abfälle und Hundekot auf den öffentlichen Wegen und Plätzen, die von den Hundehalter*innen hinterlassen und nicht aufgenommen wurden.
Das Ordnungsamt weist daher ausdrücklich darauf hin dass Abfälle nicht in die Landschaft geworfen werden dürfen. Sie gehören in den nächstgelegenen Abfallbehälter oder sind zu Hause zu entsorgen.
Wer sich daran jeweils nicht hält, kann mit einem Umweltbußgeld mit wenigstens 15,00 € geahndet werden. Je nach Abfallart und -menge erhöht sich das Strafmaß drastisch!
Hundehalter und Hundeführer haben dafür Sorge zu tragen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen verrichtet. Sollte der Hund trotzdem seinen Kot dort ablegen, ist der Halter bzw. Führer des Hundes verpflichtet, diesen unverzüglich zu beseitigen.
Mittlerweile wurden in allen Ortsteilen so genannte Hundestationen aufgestellt. Hier gibt es spezielle Tüten und Mülleimer, um die Hundehaufenzu entsorgen.
Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Hunde und Pferde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos mit geeignetem mitgeführtem Gerät zu beseitigen. Ein Verstoß kann mit einem Verwarngeld von 50,00 € geahndet werden.
Das Ordnungsamt geht gegen dieses unverantwortliche Verhalten vor und nimmt auch Fremdanzeigen entgegen!