Grillen, Geruchs- und Rauchbelästigung
"Was des einen Freud, ist des anderen Leid" - so lautet ein bekanntes Sprichwort, welches auch zum Thema Grillen passt. Der eine erfreut sich an den leckeren Gaumenfreuden, der andere bringt seine frisch gewaschene Wäsche in Sicherheit und schließt sämtliche Türen und Fenster.
Wie oft darf gegrillt werden?
Dazu gibt es keine konkreten Regelungen und eine höchst unterschiedliche Rechtssprechung. Grundsätzlich darf - sofern in der Hausordnung nichts anderes geregelt ist- gegrillt werden, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Und dies hängt immer von den konkreten Umständen ab. Bei räumlichen beengten Verhältnissen (wie Grillen auf dem Balkon) sind die Einschränkungen weitergehend.
Als zulässig wurde beispielsweise von den Gerichten das einmalige Grillen pro Monat von April bis September oder das bis zu 5-malige Grillen proJahr beurteilt. Auf jeden Fall muss der Nachbar mehrmaliges Grillen in der Woche oder an jedem Wochenende nicht hinnehmen.
Wie vermeide ich Ärger ?
Um die Nerven der Nachbarn zu schonen, folgende Tipps:
- Sprechen sie frühzeitig mit ihren Nachbarn und fragen Sie, in welchem Umfang sie mit dem Grillen und Feiern einverstanden sind.
- Stellen Sie den Grill nicht in die Windrichtung zum Nachbarn auf.
- Halten Sie eine möglichst große Entfernung zu Häusern und Wohnungen, insbesondere zu Wohn- und Schlafräumen ein.
- Achten Sie darauf, dass das Fett nicht in das offene Feuer abtropfen kann (z.B. verwenden Sie Alufolie), denn dabei entwickelt sich Qualm und es entstehen krebserregende Substanzen.
- Noch besser ist es, wenn Sie einen Gasgrill oder einen Elektrogrill benutzen.