Hausnummern
Pflicht des Hauseigentümers
Jeder Hauseigentümer sollte das Anbringen seiner Hausnummer nicht als eine lästige Pflicht ansehen, sondern bedenken, dass im Ernstfall sein eigenes Leben oder das seiner Hausbewohner von einer gut sichtbaren Hausnummer abhängen kann.
Not- und Rettungsdienste, Lieferanten, Postboten, Taxifahrer und Besucher haben eines gemeinsam; so können sie ihr Ziel auf kürzestem Weg finden. Auch das Baugesetzbuch weist daraufhin, dass es die Pflicht des Hauseigentümers ist, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgelegten Hausnummer zu versehen.
Die Hausnummern müssen von der Straße aus gut lesbar, in Kontrast zum Hintergrund, wetterbeständig und nachts möglichst beleuchtet sein. Unlesbare Nummern sollten schnellstmöglich erneuert werden. Sie müssen an gut sichtbarer Stelle angebracht werden und sollten sich nicht in mehr als drei Metern Höhe an der Straßenseite des Gebäudes befinden.