Schiedswesen
Sich vertragen ist besser als klagen
Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschiedenm die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört. Hinterher fragt er sich dann, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für beide besser gewesen wäre. Viele Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass sich vertragen besser als klagen ist.
Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an, die sich seit Jahrzehnten als Schlichter bewährt haben.
Falls Sie also in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehören, sollten Sie sich vertrauensvoll an eine der beiden Schiedspersonen in der Gemeinde Neunkirchen wenden. Diese werden sicherlich einen Weg wissen, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.
Hier finden Sie die für die jeweiligen Ortsteile zuständigen Schiedspersonen:
Schiedsbezirk Neunkirchen I
Ortsteile: Altenseelbach, Neunkirchen, Struthütten
Schiedsbezirk Neunkirchen II
Ortsteile: Salchendorf, Wiederstein, Zeppenfeld