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Fischereischein

Nr. 99042001000000

Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus. Jugendliche bis 16 Jahre können, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten.

Mit diesem darf der Jugendliche nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers mit abgelegter Fischerprüfung angeln. Neben dem Fischereischein ist eine Fischereierlaubnis erforderlich. Diese erhalten Sie beim Eigentümer oder Pächter des Gewässers (z.B. Angelsportverein) bzw. in Angelsportgeschäften.

Vorzulegende Unterlagen
  • Personalausweis / Reisepass
  • Fischerprüfungszeugnis Lichtbild (Passfoto)
Gebühren
  • Jugendfischereischein: 8 Euro
  • Jahresfischereischein: 16 Euro
  • Sonderfischereischein für 1 Jahr: 10 Euro
  • Sonderfischereischein für 5 Jahre : 30 Euro
  • Ersatzfischereischein: 5 Euro
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