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Sperrmüll

Für die Sperrmüllabfuhr gibt es keine im voraus festgelegten Termine. Ihren Sperrmüll holt das Entsorgungsunternehmen auf besondere Anforderung ab. Melden Sie Ihren Sperrmüll bitte ganz einfach per Online-Formular im Bürgerportal direkt bei dem Entsorgungsunternehmen, der

SUEZ Mitte GmbH & Co. KG

Entsorgungsfachbetrieb

Grube Falkenstein
35688 Dillenburg-Oberscheld


an. Die Fa. SUEZ teilt Ihnen dann den genauen Abfuhrtermin mit.

Was gehört zum Sperrmüll?

Als Sperrmüll bezeichnet man Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Umfanges nicht in der Restmülltonne untergebracht werden können.

Wie funktioniert die Anmeldung und Abholung?

Die eigentliche Abfuhr erfolgt in Neunkirchen über ein sogenanntes Abrufsystem. Besonders bequem für die Anmeldung ist die Benutzung unseres Online-Formulars .

Ansonsten können auch die Anforderungskarten verwendet werden, die mit dem Abfallkalender an die Haushalte verteilt wurden. Anforderungskarten sind auch im Bürgerbüro erhältlich.

Jeder Haushalt kann die Abfuhr für Sperrmüll zweimal pro Jahr in Anspruch nehmen, ohne dass gesonderte Gebühren erhoben werden. Wird eine Abfuhr gewünscht, so sind die Anzahl und die Art der abzuholenden Gegenstände auf dem Anmeldebogen zu vermerken. Name, Adresse und Telefonnummer des Absenders sowie Angabe des Ortsteils sollten ebenfalls angegeben werden.

Bitte beachten Sie unbedingt folgende Punkte:
  • der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 06.00 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereitgestellt werden
  • bitte den Sperrmüll frühestens am Vorabend nach draußen stellen
  • die Gegenstände müssen von Hand und am Fahrzeug praktikabel verladen werden können
  • die Sperrgüter sollten daher nicht länger als 2 m und nicht schwerer als 50 kg sein
  • es werden nur die auf der Anforderung angegebenen Gegenstände mitgenommen
  • Die angemeldete Sperrmüllmenge sollte 3,0 Kubikmeter nicht überschreiten
  • regelrechte Hausentrümpelungen sind ebenso wie Teile von Bau- und Umbauarbeiten, Renovierungen, also auch Bauschutt jeglicher Art von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen,
  • Große, den Raum ausfüllende, eingeklebte Teppiche oder Bodenbeläge gehören nicht zum Sperrmüll (nur Teppichläufer).

Sperrmüllanmeldung über das Bürgerportal der Gemeinde Neunkirchen

Was gehört nicht zum Sperrmüll ?

Zum Sperrmüll gehören nicht:

  • Elektro(nik)-schrott,
  • In Kartons, Säcken oder anderweitig verpackte Abfälle,
  • Kleinere Abfälle, die auch in die Restmülltonne passen,
  • Abfälle zur Verwertung (Wertstoffe) wie vor allem Kartons, Papier, Bioabfälle
  • Teile von Bau- und Umbau-, Renovierungs-Arbeiten,
  • große den Raum ausfüllende, eingeklebte Teppiche, Bodenbeläge,
  • Bäume, Wurzelstöcke, Gartenzäune (außer Teile von nicht frisch imprägnierten, alten Zäunen, die ausgewechselt wurden),
  • Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks,
  • Altreifen,
  • Produktions -bzw. gewerbespezifische Abfälle aller Art,
  • Schadstoffe.
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