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Dienstleistungen

Bebauungsplan Auskunft

Nr. 99012011023000

Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.

Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Formulare

keine

Weiterführende Informationen

https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Verfahrensablauf

1.    Bürger stellt eine Frage 
2.    Erhält Antwort der Kommune 

Frist

keine

Kosten

Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

Bearbeitungsdauer

Sofort oder wenige Tage
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