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Dienstleistungen

Flächennutzungsplan Auskunft

Nr. 99012012023000

Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Wirksamwerden des Plans jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Flächennutzungsplan, seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erhalten.

Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Flächennutzungsplan Beteiligungsverfahren).

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Formulare

keine

Weiterführende Informationen

https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Verfahrensablauf

  1. Bürger stellt eine Frage
  2. Erhält Antwort der Kommune

Frist

keine

Kosten

Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

Bearbeitungsdauer

Sofort oder wenige Tage
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