allgemeinbildende Schulen
Nr. 99088003000000Allgemeinbildende Schule ist der Oberbegriff für alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden. Gemeinsam ist diesen Schulen die Vermittlung von Allgemeinwissen im Gegensatz zur primären Vermittlung von Fachwissen an berufsbildenden Schulen.
Allgemeinbildende Schulen in Nordrhein-Westfalen sind: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen; Gymnasien, Gesamtschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Förderschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Ersatz- und Ergänzungsschulen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
unterschiedlich je nach Schulform
Voraussetzungen
unterschiedlich je nach Schulform
Formulare
unterschiedlich je nach Schulform
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.