SEPA-Lastschriftmandat
SEPA und Bankverbindungen
SEPA-Lastschriftmandate
Sie haben bei regelmäßig fälligen Beträgen (z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer, Teilnehmergebühren für die Offene Ganztagsschule, Mieten und Pachten) die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) teilzunehmen.
Dieses Verfahren bringt Ihnen folgende Vorteile:
Sie zahlen immer rechtzeitig den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Forderung ändert. Deshalb entfällt die Anpassung von Daueraufträgen und höhere Gebühren durch Einzahlungen werden vermieden.
Zusätzlich ersparen Sie sich ärgerliche, mit Kosten verbundene Mahnungen.
Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren können Sie ganz bequem an Ihrem Bildschirm das Formular „SEPA – Lastschriftmandat für die Gemeindekasse Neunkirchen“ ausfüllen.
- PDF-Datei: 22 kB
Sie benötigen hierzu lediglich den kostenlosen Acrobat Reader der Firma Adobe auf Ihrem System, um den Vordruck bearbeiten und ausdrucken zu können. Wenn Sie noch nicht über das entsprechende Programm verfügen, können Sie dieses jetzt herunterladen: Adobe Reader
Bitte beachten Sie folgendes:
Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen entsprechend der Ihnen im Bescheid mitgeteilten Fälligkeit.
Sparkonten können nicht in das SEPA-Lastschriftmandat einbezogen werden.
Sie sind berechtigt, von Ihrem Geldinstitut binnen acht Wochen nach Belastung Ihres Kontos eine Wiedergutschrift zu verlangen.
Bei einem Bank- oder Kontowechsel ist die Gemeindekasse umgehend schriftlich zu benachrichtigen!
Abgebucht werden können immer nur die Forderungsarten für welche bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde! Kommt beispielsweise die Hundesteuer zu einem bestehenden Lastschriftmandat für Grundbesitzabgaben hinzu, so muss hierfür ein neues Lastschriftmandat ausgefüllt werden.
Bargeldlose Zahlungen an die Gemeinde Neunkirchen (Überweisungen)
Sie können Ihre Forderungen bargeldlos auf die Bankverbindungen der Gemeinde Neunkirchen überweisen.
Damit Ihre Zahlungen automatisch und zutreffend Ihren Forderungen zugeordnet werden können, geben Sie bitte auf jeden Fall immer den richtigen Verwendungszweck im Betreff Ihrer Überweisung an. Diesen finden Sie in dem Schriftstück, in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden (z. B. Kassenzeichen).
Bitte verwenden Sie für Überweisungen an die Gemeindekasse eines der folgenden Bankkonten:
Sparkasse Burbach-Neunkirchen
Konto-Nr.: 100 00 58
Bankleitzahl: 460 512 40
IBAN: DE50 4605 1240 0001 0000 58
BIC: WELADED1BUB
Volksbank in Südwestfalen eG
Konto-Nr.: 601 000 700
Bankleitzahl: 447 615 34
IBAN: DE68447615340601000700
BIC: GENODEM1NRD
Für Rückfragen steht die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.