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Anzeige einer Fehlgeburt

Nr. 99027009000000

Sie können dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Fehlgeburt erfolgte, diese anzeigen.

Auf Wunsch stellt Ihnen das Standesamt eine Bescheinigung hierüber aus.

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn das Kind

  • bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur oder natürliche Lungenatmung) gezeigt hat sowie
  • weniger als 500 Gramm wog und
  • nicht die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat.

Wenn die Fehlgeburt bei einer Mehrlingsgeburt geschah, wird sie vom Standesamt als Totgeburt beurkundet, wenn mindestens ein anderes Kind als Lebend- oder Totgeburt zu beurkunden ist.

In der Bescheinigung ist als Vater der Mann einzutragen, der zum Zeitpunkt der Fehlgeburt mit der Frau, die die Fehlgeburt erlitten hat, verheiratet war. Ist die Frau nicht verheiratet und gibt sie einen Erzeuger der Leibesfrucht an, so ist dieser nur mit seiner schriftlichen Zustimmung als Vater in die Bescheinigung einzutragen

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige einer Fehlgeburt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass  oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern,
  • wenn Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Fehlgeburt miteinander verheiratet waren, zusätzlich:
    - Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister,
  • wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
    - Nachweis über die Namensänderung
  • wenn Sie als Mutter zum Zeitpunkt der Fehlgeburt nicht  verheiratet waren und einen Vater des Kindes angeben, zusätzlich:
    - dessen schriftliche Zustimmung, als Vater in die Bescheinigung eingetragen zu werden,
    - wenn dessen Vaterschaft bereits anerkannt wurde: die Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung,
    - gegebenenfalls Sorgeerklärungen,
  • als Nachweis der Fehlgeburt:
    - eine von einer Ärztin oder einem Arzt beziehungsweise einer Hebamme oder einem Entbindungspflegers ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt oder
    - Mutterpass, wenn daraus die Fehlgeburt ersichtlich wird oder
    - Bescheinigung über die Bestattung des Kindes,
  • zur Erstellung der Bescheinigung:
    - Angabe zum vorgesehenen Familien- und den vorgesehenen Vornamen des Kindes,                                                                                       - Zustimmung der Person, deren Familienname für das Kind eingetragen werden soll.

Voraussetzungen

Für die Ausstellung einer Bescheinigung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es fand eine Fehlgeburt statt und
  • die Fehlgeburt wurde gegenüber dem zuständigen Standesamt unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen angezeigt.

Eine Anzeige ist nur möglich, wenn Ihnen bei der Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, das heißt:

  • Sie als Eltern waren zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet oder
  • Sie haben als unverheiratete Eltern vor der Geburt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder
  • Sie sind die Mutter.

Weiterführende Informationen

Informationen zur gesetzlichen Regelung im Umgang mit Fehlgeburten auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/sternenkinder-75368

Verfahrensablauf

Die Anzeige einer Fehlgeburt erfolgt folgendermaßen:

  • Sie zeigen die Fehlgeburt beim zuständigen Standesamt mündlich oder schriftlich an.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Anschließend stellt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
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