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Baulückenkataster

Mit der Veröffentlichung des Baulückenkatasters will die Gemeinde Neunkirchen ein Instrument zur Aktivierung und Mobilisierung der im Gemeindegebiet vorhandenen Baulücken schaffen.

Der Rat der Gemeinde Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 28. 3. 2012 beschlossen, ein Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu erstellen und zu veröffentlichen.

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