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Denkmalrechtliche Genehmigung Erteilung

Nr. 99033002001000

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Denkmäler sind in der Denkmalliste eingetragen.

Sie benötigen eine Genehmigung der jeweilig zuständigen Unteren Denkmäler, wenn Sie ein Denkmal verändern, anders Nutzen oder beseitigen wollen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht.Gleiches gilt für alle Objekte innerhalb eines durch kommunale Satzung festgelegten Denkmalbereichs.  Dies gilt auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung des Denkmals.

Sie dürfen erst mit der geplanten Maßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.

Im Zweifel nehmen Sie direkt Kontakt mit der Unteren Denkmabehörde auf.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

 

  • Fotos vom aktuellen Zustand des Baudenkmals (unbedingt erforderlich bei äußeren Veränderungen)
  • Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Schadensbeschreibung
  • Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme
  • Maßnahmenpläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails)

Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihr Genehmigungsverfahren benötigen.

Voraussetzungen

Sie benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Baumaßnahme an einem oder um ein Denkmal, wenn

  • Sie das Objekt beseitigen oder verändern wollen,
  • Ihre Baumaßnahmen das Erscheinungsbild des Objekts beeinträchtigen,
  • Sie die Nutzung ändern.

Eine Veränderung der Anlage ist beispielsweise auch, wenn sie diese mit An- oder Aufbauten oder Werbeeinrichtungen versehen wollen, oder die Fenster neu streichen wollen.

Verfahrensablauf

Vor dem Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung wenden Sie sich am besten zunächst an die für Sie zuständige Untere Denkmalbehörde. Diese wird Sie bei der Umsetzung der Maßnahme beraten.

Stellen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen.

 

Bearbeitungsdauer

Ca. 3 Wochen bis 2 Jahre, die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität des Bauvorhabens ab.
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