Denkmalverzeichnis Auskunft
Nr. 99033003023000Die Denkmallisten in Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich frei einsehbar. Um Auskünfte zu einer möglichen Unterschutzstellung etwa eines Hauses oder eines Bodendenkmals in einem Grundstück zu erhalten, können Bürger Anfragen an die jeweils zuständige Untere Denkmalbehörde bei der Gemeinde stellen.
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Formlos per Mail