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Dienstleistungen

Hundesteuer Ermäßigung

Nr. 99102013149000

In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

  • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
  • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
  • Jagdhunde
  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
  • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
  • Sanitäts- und Schutzhunde
  • Hütehunde
  • Tierheimhunde

Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

 

Rechtsgrundlage(n)

Örtliche Hundesteuersatzungen

Verfahrensablauf

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
  • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
  • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
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