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Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung

Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebot), zu der Sie einige wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Die Anmeldung zur Eheschließung wird von dem Standesbeamten entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die standesamtliche Trauung kann dann an jedem Ort in der Bundesrepublik stattfinden.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, einen Termin zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch ein "Ehehindernis" entgegensteht.
Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten heiraten. Wir reservieren Ihnen aber auch gerne schon ein Jahr vor der Trauung Ihren Wunschtermin.

Für die Anmeldung der Eheschließung ist es wegen der notwendigen Beratung und Klärung der vorzulegenden Dokumente erforderlich, vorher telefonisch oder persönlich einen Termin zu vereinbaren. So können wir uns außerdem auch Zeit nehmen, um in Ruhe über die Gestaltung Ihrer Trauung zu sprechen, denn es soll für Sie ja ein unvergesslicher Tag werden.

Grundsätzlich soll die beabsichtigte Eheschließung von beiden Verlobten persönlich vor dem Standesbeamten angemeldet werden. Ist einer der Verlobten aus wichtigem Grund hieran verhindert, so hat sie/er eine schriftliche Erklärung (= Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung; das Formular steht am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung) darüber abzugeben, dass sie/er mit der Anmeldung der Eheschließung durch die Verlobte/den Verlobten einverstanden ist.


Verliebt, verlobt, vor dem nächsten Schritt schauen Sie sich unsere Trauzimmer an

Wenn Sie sich in Neunkirchen selbst das Ja-Wort geben möchten, ist das Trauzimmer im Heimatmuseum das richtige für Sie. Das helle Trauzimmer in der wunderschönen Villa mit dem traumhaften Blick über Neunkirchen bietet ausreichend Platz für Sie und Ihre Gäste. Im Anschluss an die Trauung haben Sie die Möglichkeit im Außenbereich sich gratulieren zu lassen und auf Ihr Ja-Wort anzustoßen.

Für nostalgisches Flair sorgt das Haus Henrichs. Das wunderschöne Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert liegt im Ortsteil Salchendorf . Für Ihr Ja-Wort können Sie zwischen dem großen Trauzimmer im Erdgeschoss und dem urigen Gewölbekeller des Hauses wählen.

Den Charme der "guten alten Zeit" spüren Sie auch im Toni Weber Haus. Das ansehnliche Fachwerkhaus wurde 1783 erbaut und steht im Ortsteil Altenseelbach, Jägerstr. 31. Hier können Sie sich in gemütlicher Atmosphäre das Ja-Wort geben. Beide Häuser bieten sowohl innen als auch vor der Haustüre jede Menge Motive für schöne Hochzeitsbilder.

Flexible Zeiten

Trauungen sind möglich von Montag bis Freitag sowie am jeweils 2. Samstag im Monat. Sollte es Ihnen nicht auf ein Wunschdatum oder einen speziellen Tag ankommen, gibt es auch kurzfristig freie Termine. Sprechen Sie uns einfach an, wir geben Ihnen gerne Auskunft über Termine und Gebühren.

Sie möchten nicht in Deutschland heiraten, sondern in einem anderen Staat Ihrer Wahl?

Die im Ausland geschlossene Ehe wird grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von der zuständigen Stelle durchgeführt wurde.
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Unterlagen Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern; aber auch die Botschaften der betreffenden Länder in der Bundesrepublik geben.

Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Das erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bezirk der Wohnsitz ist oder war.
Lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren, zum Beweis, dass die Urkunde echt ist. In vielen Fällen reicht eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei uns.

Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, kommen Sie bitte nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik bei uns vorbei und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab.

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