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Datum: 11.09.2023

Ausbau der Straßen und Gehwege Am Kalk/Am Kirchweg

Der Rat der Gemeinde Neunkirchen hat in seiner jüngsten Sitzung am 31. August beschlossen, die Straßen und Gehwege Am Kalk/Am Kirchweg vom Einmündungsbereich Frankfurter Straße bis Einmündungsbereich Querweg auszubauen. Zudem wurde entschieden, keine Vorausleistungen von den Eigentümern zu erheben und dass die Gemeinde Neunkirchen nach Umsetzung der Maßnahme einen Förderantrag bei der NRW.BANK stellt, um die Zuwendung des Landes NRW in Höhe von 100 % der Kommunalen Straßenausbaubeiträge für die Straßenausbaubeitragspflichtigen gewährt zu bekommen.

Die betroffenen Eigentümer der von diesem Straßenabschnitt erschlossenen Grundstücke wurden bereits im Vorfeld schriftlich sowie in der am 27. Juni durchgeführten Anliegerversammlung über die Baumaßnahme und die beitragsrechtlichen Folgen informiert.

Konkret umfasst das Bauprogramm:

  • Ausbaulänge: ca. 420 m
  • Ausbaubreite: (Mittelwert) 5,30 – 5,55 m Fahrbahn, 1,75 - 2,00 m Gehweg, (Wechselseitig) incl. Borde und Rinnen (Bestandsausbau mit geringfügigem Grunderwerb)
  • Fahrbahnaufbau: 47 cm Frostschutzschicht, 14 cm Asphalttragschicht, 4 cm Asphaltbeton, Rinnen- und Randsteine
  • Straßenbeleuchtung wird erneuert
  • Straßenentwässerung in neu zu verlegendem Mischwasserkanal, Einläufe und Rinne
  • Anpassungsarbeiten und Straßenvermessung

Beiträge der Anwohner:

Die Straßenbaumaßnahme ist beitragspflichtig. Der Anteil der Anlieger beträgt für die Fahrbahn und die Straßenentwässerung 50 % und für den Gehweg 70 % des beitragsfähigen Aufwands der Ausbaumaßnahme. Der Rat hat beschlossen, dass die Gemeinde keine Vorausleistungen erheben wird. Zudem wird ein Förderantrag bei der NRW.BANK gestellt, um die Zuwendung des Landes NRW in Höhe von 100 % der Kommunalen Straßenausbaubeiträge für die Straßenausbaubeitragspflichtigen gewährt zu bekommen.
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