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Datum: 08.08.2024

Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen

Anträge können bis zum 1. Oktober gestellt werden

Wer in einem unter Denkmalschutz gestellten Gebäude lebt, kennt das Problem: Ein Baudenkmal zu sanieren und zu modernisieren ist meist recht aufwändig und kostspielig. Um die Hauseigentümerinnen und -eigentümer ein Stück weit zu entlasten, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung auch für nächstes Jahr wieder ein Denkmalförderprogramm aufgelegt.

Die Zuwendung ist für größere denkmalpflegerische Maßnahmen bestimmt und muss der Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz dienen. Wie bei allen baulichen Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden muss vor dem Antrag auf Förderung eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die geplante Maßnahme beantragt werden. Anschließend kann der schriftliche Förderantrag online bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kirchen und Religionsgemeinschaften und bei bis zu 50 Prozent bei Privatpersonen. Die beantragte Zuwendung soll mindestens 10.000 € und höchstens 300.000 € betragen.

Elena Abdel Ghani (02735 767-312, e.abdelghani@neunkirchen-siegerland.de) berät alle Interessierten rund um die Erlaubnis- und Förderfähigkeit von baulichen Veränderungen an Baudenkmälern und kommt gern auch vor Ort, um sich die geplanten Maßnahmen anzusehen. Ihr ist als Untere Denkmalbehörde zur Prüfung ebenfalls eine Kopie des Antrags einzureichen.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Gebäude in der Denkmalliste der Gemeinde Neunkirchen eingetragen und die Maßnahme noch nicht begonnen ist. Begonnen werden darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.

Auch Zuwendungen für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen können noch für dieses Jahr beantragt werden. Dies ist direkt bei der Gemeinde Neunkirchen möglich.

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