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Datum: 28.11.2024

Sperrung der Kölner Straße erforderlich

Grund ist eine Kanalverlegung in der Ortsmitte

In der kommenden Woche muss die Kölner Straße im Bereich der Neunkirchener Ortsmitte halbseitig gesperrt werden. Die Sperrung erfolgt am Montag, 2. Dezember, 7 Uhr, und endet voraussichtlich am Samstag, 7. Dezember, 18 Uhr.

Grund ist die Verlegung eines neuen Kanals vor den im Bau befindlichen Gebäuden im Rathaus-Quartier. In diesem Zuge müssen die Hausanschlüsse für die an der Landesstraße befindlichen Häuser 1 und 2 unter der Straße hindurch verlegt und an die bestehenden Kanäle unter dem gegenüberliegenden Gehweg bei der ehemaligen Grundschule angeschlossen werden. Diese Arbeiten können nur unter Anordnung einer Straßensperrung erfolgen. Durch die kurze Sperrdauer versuchen Baubeteiligte und Behörden, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Das Modehaus Kattner und die Provinzial-Versicherung bleiben wie gewohnt fußläufig erreichbar.

Im betreffenden Zeitraum wird die Kölner Straße von Salchendorf kommend ab dem Abzweig Bitzegarten bis zum Abzweig Bahnhofstraße zur Einbahnstraße deklariert. 

Der Verkehr aus der Gegenrichtung wird von Struthütten kommend nach rechts über die Bahnhofstraße und die Gartenstraße umgeleitet. An der Bahnhofstraße soll eine abknickende Vorfahrt eingerichtet werden. Somit ist aus der Wiesenstraße kommend den auf der Bahnhofstraße befindlichen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren.

Das Parken entlang der betreffenden Abschnitte der Bahnhofstraße und Gartenstraße wird für die Dauer der Umleitung untersagt.

Auch die Ersatzbushaltestelle „Rathaus“ beim REWE-Markt an der Kölner Straße kann im angegebenen Zeitraum in Fahrtrichtung Siegen nicht bedient werden. Ersatzweise können die Haltepunkte Neunkirchen Nord, Postamt und Brenner genutzt werden. Die gegenüberliegende Haltestelle bei der ehemaligen Grundschule in Fahrtrichtung Struthütten kann auch während der Bauphase genutzt werden.


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