FAQ
Sie haben noch eine Frage? Schauen Sie sich die häufig gestellten Fragen an, vielleicht ist Ihre Frage schon dabei. Bei allen anderen Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Allgemeine Fragen
Es gibt keine passende Stellenausschreibung - kann ich mich initiativ bewerben?
Ja! Initiativbewerbungen sind jederzeit willkommen. Bitte reichen Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail ein.
Was passiert mit meinen eingereichten Bewerbungsunterlagen/Daten?
Wir nehmen den Schutz Ihrer privaten Daten sehr ernst! Mit den uns anvertrauten Daten gehen wir entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen streng vertraulich und verantwortungsvoll um. Die von Ihnen im Rahmen des Bewerbungsprozesses angegebenen persönlichen Daten sowie Ihre eingereichten Dokumente werden von uns ausschließlich zur Bewerbungsabwicklung und im Einstellungsprozess zur erforderlichen Gremienbeteiligung (Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung) erhoben, verarbeitet und genutzt. Ihre Daten werden von der Gemeinde Neunkirchen entsprechend den gültigen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Werden die Kosten für die An-/Abreise für ein Vorstellungsgespräch übernommen?
Nein, etwaige Kosten für An-/Abreise hat der Bewerbende eigenständig zu tragen.
Kann ein Vorstellungsgespräch auch digital stattfinden?
In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache besteht die Möglichkeit ein Vorstellungsgespräch digital zu führen. Der Standard ist jedoch das Vorstellungsgespräch in Präsenz, welches beiden Seiten wesentlich mehr Optionen und Möglichkeiten zum gegenseitigen Kennenlernen und Austausch bietet.
Bewerbungsprozess
Was passiert nachdem ich meine Bewerbung eingereicht habe?
Sie erhalten zeitnah von uns per E-Mail eine Eingangsbestätigung über den fristgerechten Eingang Ihrer Bewerbung. Im Nachgang sichten wir alle eingegangenen Bewerbungen – dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald wir eine Auswahl getroffen haben, informieren wir die jeweiligen Kandidaten und laden zu einem Vorstellungsgespräch ein. Nachdem die Auswahl für eine einzustellende Person getroffen wurde, benachrichtigen wir alle am Verfahren teilgenommenen Kandidaten.
Kann ich mich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?
Sofern Ihr Stellenprofil auf mehrere ausgeschriebene Stellen passt und Sie überzeugend darlegen können, warum Sie Interesse und Motivation für die verschiedenen Stellen mitbringen, ist dies selbstverständlich möglich.
Ich habe mich beworben, aber noch keine Antwort erhalten. Was kann ich tun?
Melden Sie sich gerne bei uns.
Bewerbungsunterlagen
Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?
Bitte reichen Sie ein Anschreiben (warum Sie sich bei der Gemeinde Neunkirchen bewerben) und einen Lebenslauf ein. Sinnvoll sind zudem Ihre letzten Zeugnisse, damit wir uns ein vollständiges Bild von Ihnen machen können. Bitte reichen Sie jedoch nur Kopien und keine Originale ein. Wir senden Ihre Bewerbungsunterlagen im Nachgang nicht zurück, sondern vernichten diese gemäß den gültigen Datenschutzbestimmungen.
Wie bewerbe ich mich am besten?
Senden Sie uns, nach Möglichkeit, bitte alle Bewerbungsunterlagen per E-Mail in einer PDF-Datei zu.
Kann ich mich auch in Papierform bewerben?
Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail zu zusenden, so können Sie diese auch per Post an uns (Gemeinde Neunkirchen, Fachbereich 1.1 – Zentrale Dienste, Bahnhofstraße 3, 57290 Neunkirchen) verschicken oder an der Information im Rathaus abgeben.
An wen richte ich meine Bewerbung?
Die „richtige“ Person für Ihre Anrede ist diejenige, welche in der Stellenausschreibung als fachliche Ansprechperson genannt ist.
Fragen zur Stellenausschreibung
Kann ich mich trotz abgelaufener Bewerbungsfrist noch bewerben?
Sofern Sie kurz nach Bewerbungsfrist die Stellenausschreibung noch für sich entdecken sollten, können Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail einreichen.
Kann ich mich bewerben, wenn ich nicht alle Voraussetzungen erfülle?
Sogenannte harte Ausschreibungskriterien müssen erfüllt sein, um sich auf eine ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Lediglich die wünschenswerten/weichen Kriterien sind kein Muss. Diese Kriterien müssen im Vorfeld festgelegt werden, damit man anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Priorisierung vornehmen und diese objektiv bewerten kann. Falls Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns.