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Haushaltswirtschaft

Grundlage der Haushaltswirtschaft der Gemeinde Neunkirchen ist die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan. Diese wird jedes Jahr von dem Gemeinderat beschlossen. Nach Ablauf eines Haushaltsjahres wird ein Jahresabschluss erstellt.

Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplanes

Die Haushaltssatzung, mit dem Haushaltsplan als Anlage, beinhaltet sämtliche Zahlungsverpflichtungen, Ausgabeplanungen und Einnahmeerwartungen eines Haushaltsjahres. Die in § 5 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.

Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen. Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.

Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss basiert in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf der Grundlage der doppelten Buchführung. Er beinhaltet alle Erträge, Aufwendungen, Investitionen und sämtliche Zahlungsströme des jeweiligen Haushaltsjahres. Bestandteile des Jahresabschlusses sind insbesondere die Ergebnisrechnung mit dem Ausweis eines etwaigen Jahresüberschusses (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust), die Finanzrechnung und eine Schlussbilanz, in der das Vermögen und die Schulden der Gemeinde Neunkirchen gegenübergestellt werden.

Steuern und Gebühren

Steuern

Folgende Steuersätze sind ab 2018 gültig:

  • Gewerbesteuer-Hebesatz: 435 v.H.
  • Grundsteuer A-Hebesatz: 213 v.H.
  • Grundsteuer B-Hebesatz: 525 v.H.
Hundesteuer:
  • 1 Hund 67,00 Euro
  • 2 Hunde 79,00 Euro je Hund
  • 3 oder mehr Hunde 91,00 Euro je Hund
  • 1 gefährlicher Hund i.S.d. Landeshundegesetzes 250,00 Euro
  • 2 oder mehr gefährliche Hunde i.S.d. Landeshundegesetzes 310,00 Euro je Hund

Gebühren 2022

Abwasserbeseitigung

Ein Kanalanschlußbeitrag wird nicht erhoben; für die Herstellung des Kanalhausanschlusses berechnet das Gemeindewerk Kostenerstattung nach tatsächlichem Aufwand.

Kanalbenutzungsgebühr:

  • Ab 2010 wird die getrennte Abwassergebühr erhoben. Sie beträgt
  • Schmutzwasser Vollanschluss: 3,44 Euro/cbm
  • Niederschlagswasser: 0,78 Euro/qm bebauter und/oder befestigter Fläche
Wasserversorgung

Ein Wasseranschlußbeitrag wird nicht erhoben; für die Herstellung des Wasserhausanschlusses berechnet das Gemeindewerk Kostenerstattung nach tatsächlichem Aufwand. Die Wasserverbrauchsgebühren betragen 1,77 Euro/cbm zuzüglich Mehrwersteuer + Zählergebühr.

Abfallbeseitigung:
  • 79,- Euro/EGW (mit Bioabfällen)
  • 61,- Euro/EGW (bei Eigenkompostierung der Bioabfälle)
  • 64,20 Euro/EGW (Spartonne)
  • 3,- Euro/ Biosack

Alle Steuer-, Gebühren- und Beitragssatzungen finden Sie im Ortsrecht

Haushalt 2018

In der Ratssitzung am 19.10.2017 wurde der Haushalt 2018 eingebracht und am 14.12.2017 durch den Rat der Gemeinde Neunkirchen beschlossen. Den Haushalts können Sie hier einsehen.

Haushaltsreden
Haushalt 2018
Reden der im Rat vertretenen Fraktionen

Haushalt 2019

In der Ratssitzung am 13.12.2018 wurde der Haushalt 2019 verabschiedet.

Haushaltsreden

Interaktiver Haushalt

Interaktiver Haushalt 2019

Haushalt 2019

Haushalt 2020

In der Ratssitzung am 10.10.2019 wurde der Haushaltsentwurf 2020 eingebracht. Der Haushalt 2020 wurde in der Ratssitzung vom 16.12.2020 beschlossen.

Haushaltsreden

Interaktiver Haushalt 2020

Interaktiver Haushalt 2020

Haushalt 2020

Haushalt 2021

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2021 wurde der Haushaltsentwurf 2021 eingebracht.

Interaktiver Haushalt 2021

Interaktiver Haushalt 2021 (Entwurf)

Haushalt 2021

Haushalt 2022

Interaktiver Haushalt 2022

Haushalt 2022

Haushalt 2023

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