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Bundestagswahl 2025

Wichtige Informationen zur Briefwahl

Online-Briefwahlantrag

Am Sonntag, den 23.02.2025, findet die vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestags statt.

Alle Bürger werden hiermit auf den sehr engen Zeitraum für die Briefwahl hingewiesen!

Der Zeitraum zwischen dem Druck der Stimmzettel und dem Tag der Bundestagswahl ist bei der vorgezogenen Bundestagswahl ungewöhnlich kurz. Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge, möglichen Einsprüchen und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben bzw. versandt werden. Hinzu kommen die Versandzeiten der Post.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 02.02.2025 zugestellt. Das Wahlamt der Gemeindeverwaltung rechnet jedoch frühestens Ende der 6. Kalenderwoche mit der Zustellung der Stimmzettel für die Gemeinde.

Briefwahlunterlagen

Erst dann – voraussichtlich ab dem 10.02.2025 – können die Briefwahlunterlagen per Post versendet oder im Wahlamt abgeholt werden. Alle eingehenden Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet.

Der Briefwahlantrag kann in Kürze auch online über die Homepage der Gemeinde Neunkirchen www.neunkirchen-siegerland.de gestellt werden.

Ein formloser Antrag per Email an wahlen@neunkirchen-siegerland.de ist ebenfalls möglich. Die telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Erweiterte Öffnungszeiten vor der Wahl

Für die persönliche Beantragung des Briefwahlantrags hat das Wahlamt am

Donnerstag, den 13.02.2025 bis 18 Uhr und Freitag, den 14.02.2025 bis 16 Uhr geöffnet.

Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, den 21.02.2025, 15 Uhr möglich.

Der letzte Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ebenfalls am 21.02.2025.

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