Wohnen im Ortsteil Struthütten
Die Gemeinde Neunkirchen erschließt 2025/26 ein ca. 2,6 ha großes Areal im Südwesten des Gemeindegebietes für die Errichtung von insgesamt 40 neuen Einfamilienhäusern. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 37 „Neuer Friedhof Struthütten“.
Von diesen 40 Baugrundstücken befinden sich noch zehn im Eigentum der Gemeinde Neunkirchen. Konkret geht es um die Flurstücke 374 mit 456 m² und 379 mit 427 m² (Nussbaumweg), 386 mit 545 m² und 389 mit 463 m² (Eschenweg), 392 mit 424 m² und 393 mit 430 m² (Birkenstraße) sowie 409 mit 514 m², 410 mit 512 m², 411 mit 496 m² und 412 mit 498 m² (Kiefernweg) in der Gemarkung Struthütten, Flur 6.
Der Grundstückskaufpreis beläuft sich auf 90 €/m² (erschließungsbeitragsfrei). Bei einem Erwerb in 2024 wurde durch den Rat am 18.04.2024 eine Bauverpflichtungsfrist von fünf Jahren beschlossen.
Die Bewerbung nehmen Sie bitte gemäß der durch den Rat am 28.04.2022 beschlossenen Richtlinie zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken ausschließlich schriftlich mit nebenstehendem Bewerbungsbogen vor.