Über das Standesamt
Das Leben des Menschen enthält von der Geburt bis zum Tod wichtige Abschnitte und Einschnitte, zu denen er gemeindliche Dienstleistungen benötigt.
Das Standesamt ist dazu da, diese bewegenden Ereignisse - dazu gehören die Geburt, die Eheschließung und der Tod eines Menschen einschließlich der darüber gemachten näheren Angaben, also auch alle Tatsachen, die diese Ereignisse berühren (z. B. Anerkennung der Vaterschaft, Auflösung einer Ehe, Änderung des Namens) - in die Personenstandsbücher aufzunehmen.
Über den Bereich "Interne Links" erhalten Sie nähere Informationen aus dem Bereich des Standesamtes zu weiteren Themen.
Gebührentarife
Gebühren werden gegen ADV-Quittung ohne Unterschrift erhoben
Bei Unvermögen der Beteiligten oder aus Billigkeitsgründen kann der Standesbeamte Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.
Eheschließung | Betrag |
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Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen |
40,00 € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 66,00 € |
Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt | 21,00 € |
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt | 40,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden | 66,00 € |
Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach §§ 34 bis 36 Personenstandsgesetz | 40,00 € |
Ausstellung oder Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses | Betrag |
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Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen | 40,00 € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 66,00 € |
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer | 40,00 € |
Benutzung der Personenstandsbücher | Betrag |
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Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern | 10,00 € |
Erteilung einer Personenstandsurkunde gem. § 55 Personenstandsgesetz | 10,00 € |
Erteilung einer internationalen Personenstandsurkunde | |
Zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | Die Häfte der Gebühr nach Nummer 1 bis 3 |
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung | 9,00 € |
Auskunft aus oder Einsicht in ein Personenstandsregister | 6,00 € |
Auskunft aus oder Einsicht in eine Sammelakte | 8,00 € |
Suchen eines Eintrages oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können | je nach Aufwand 17,00 € bis 66,00 € |
Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie | 10,00€ |
Sonstige Aufgaben des Standesbeamten | Betrag |
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Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschrift | 21,00 € |
Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt | 21,00 € |
Aufnahme eines Antrages für die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung | 25,00 € |
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles nach § 36 PStG | 21,00 € |