Kommunalwahl 2025
Am 14. September 2025 haben in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen stattgefunden.
Gewählt wurde dabei für die Gemeinde Neunkirchen nur der Rat. Der Bürgermeister war bereits in einer vorgezogenen Neuwahl am 03.12.2023 neu gewählt worden.
Für den Kreis Siegen Wittgenstein wurden gewählt:
die Landrätin / der Landrat
der Kreistag
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Da keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinen konnte, wird die Landrätin bzw. der Landrat am 28. September 2025 in einer Stichwahl ermittelt.
An die Briefwähler: Diejenigen, die beim Briefwahlantrag die Stichwahl für den Landrat oder die Landrätin bereits mitbeantragt haben, erhalten die Unterlagen zugeschickt. Sollten Sie bis zum 24. September 2025 keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt.Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Wahlergebnisse Kommunalwahl
Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2025
Wahlergebnisse Stichwahl Landrat / Landrätin 2025
Parksituation Stichwahl des Landrats / der Landrätin am 28. September 2025
Achtung: Am 28. September 2025 findet parallel der Bauern- und Ökomarkt rund um die Ortsmitte in Neunkirchen statt. Aufgrund der eingeschränkten Parksituation werden Sonderparkplätze für Wählerinnen und Wähler auf dem Schotterparkplatz in der Bahnhofstraße (hinter dem Rathaus) für den Urnengang bereitgestellt.