Kommunalwahl 2025
Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt.
Gewählt wird dabei für die Gemeinde Neunkirchen nur der Rat. Der Bürgermeister wurde mit einer vorgezogenen Neuwahl am 03.12.2023 neu gewählt, so dass bei der Gemeinde Neunkirchen nun keine Bürgermeisterwahl ansteht.
Für den Kreis Siegen Wittgenstein werden gewählt:
die Landrätin / der Landrat
der Kreistag
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Eine etwaige Stichwahl für die Landrätin/den Landrat findet am 28. September 2025 statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.