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Ehrenamtskarte - wofür?

Die Ehrenamtskarte soll an Bürger ausgegeben werden, die sich über das normale Maß hinaus engagieren und nicht bereits auf anderem Wege eine Würdigung ihrer Arbeit erhalten haben.

Die Karte richtet sich insbesondere an die "stillen Helfer/innen" in Vereinen und Institutionen, die keine Gegenleistung für ihre Tätigkeit erhalten. Die Karte soll allen Personen zugute kommen, die sich in besonderem Maße im sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich für die Gesellschaft einsetzen.

Die Konzeptidee

Die Ehrenamtskarte NRW ist weiter auf Erfolgskurs. Fast die Hälfte der nordrhein-westfälischen Kommunen beteiligt sich bereits am Projekt „Ehrenamtskarte NRW“. Mittlerweile haben sich sieben komplette Kreise aus NRW diesem Projekt angeschlossen, u. a. auch der Kreis Siegen-Wittgenstein mit 11 Kommunen.

Mit der Ehrenamtskarte wollen die Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise den besonders Engagierten „Danke“ sagen und ihre Anerkennung ausdrücken. Über 23.000 Bürgerinnen und Bürger sind mittlerweile mit dieser Karte ausgezeichnet worden.

Welche Vergünstigungen gibt es?

Die Ehrenamtskarte ermöglicht ihren Besitzern, Ermäßigungen zum Beispiel beim Eintrittspreis in öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu erhalten. Die Karte gilt in allen teilnehmenden Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum jetzigen Zeitpunkt haben 13 Kommunen und der Kreis Siegen-Wittgenstein beschlossen, an dem Pilotprojekt teilzunehmen und Vergünstigungen anzubieten. Auch das Land gewährt für seine Einrichtungen Ermäßigungen.

Möchten Sie Kooperationspartner für die Ehrenamtskarte werden?

Dann füllen Sie

aus und senden es an die Gemeinde Neunkirchen, Bahnhofstr. 3, 57290 Neunkirchen

Wie kann ich eine Ehrenamtskarte bekommen?

Die Ehrenamtskarte kann bei der Gemeinde Neunkirchen beantragt werden.
Sie können das Antragsformular im Bürgerportal ausfüllen.
Nachdem Sie das Formular ausgedruckt und ausgefüllt haben, senden Sie es bitte an die Gemeinde Neunkirchen. Die Beantragung der Karte ist kostenlos. Sie können die Karte auch für einen Dritten beantragen, der die Voraussetzungen für den Kartenbesitz erfüllt.

Voraussetzungen für den Kartenbesitz

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um eine Ehrenamtskarte erhalten zu können:

  • Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten hinausgehen.
  • Das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden (zum Beispiel bei Projekt- oder Saisonarbeiten).
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte.
  • Der Bewerbungsvordruck muss vollständig ausgefüllt und von mindestens 2 Personen (in der Regel Vorstandsmitgliedern) des Vereins/der Institution unterzeichnet werden.

Besonderheiten

Vorschlagsberechtigt sind Vertreter eingetragener Vereine, bei ehrenamtlicher Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen die Person, die ehrenamtlich tätig ist oder Personen aus deren Umfeld. Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist eine glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.


Direktlinks zur App für Android und iOS:

https://apps.apple.com/de/app/ehrenamtskarte-nrw/id956767590

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.nrw.it.giz.ehrensache.android

Der Name der App lautet „Ehrenamtskarte NRW“ und ist fortan für jeden User im Store zum Download verfügbar.

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