Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Gerne möchte jeder den Gedanken verdrängen, aber im Grunde wissen wir: Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selber regeln kann. Was aber wird, wenn man auf die Hilfe und Unterstützung anderer angewiesen ist?
- Wer kümmert sich um meine Vermögensangelegenheiten oder meine Bankgeschäfte?
- Wer soll für mich notwendige ambulante Hilfen organisieren?
- Wer sucht für mich gegebenenfalls einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim und kündigt meine Wohnung?
- Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
- Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?
- Welche Vorstellung habe ich selbst dazu?
Ein guter Rat in diesem Falle ist, sich zu diesen Fragen rechtzeitig Gedanken zu machen und bereits in gesunden Zeiten Vorsorge zu treffen. Eine gute Möglichkeit sicherzustellen, dass im Krankheitsfall Entscheidungen getroffen werden, die ihren Willen und ihre Persönlichkeit berücksichtigen, ist die Beauftragung einer oder mehrerer Personen im Rahmen einer so genannten Vorsorgevollmacht. Mit einer solchen Vollmacht berechtigen sie ihre Vertrauensperson, in bestimmten von ihnen selbst gewählten Aufgabenbereichen, für sie rechtliche Erklärungen abzugeben. Ihr wirklicher Wille kann umgesetzt werden.
Die Formulare für eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten Sie in der Senioren-Service-Stelle. Hier erhalten Sie auf Wunsch weitere Auskünfte.