Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst die Rentenversicherung Westfalen, die Rentenversicherung Bund und die knappschaftliche Rentenversicherung.
Allgemeine Informationen
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen bestehen vorrangig in der Zahlung an Versicherte oder ihre Hinterbliebenen. Wenn die versicherten Risiken des Alters, der verminderten Erwerbsfähigkeit und des Todes eintreten, soll der wegfallende Lohn bzw. Unterhalt durch die Rentenleistung ersetzt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich im Wesentlichen nach der Höhe des Lohnes während des Erwerbslebens.
Weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen neben der Zahlung von Renten sind z.B. die Zahlung von Zuschüssen zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen der Rentner, die Gewährung und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Beratung von Versicherten.
Persönliche Beratung
An dieser Stelle können nur einige allgemeine Informationen zur Rentenversicherung gegeben werden; eine eingehende Einzelfallberatung ist nur durch persönliche Vorsprache möglich.
Es ist es besonders wichtig, sich in einer persönlichen Vorsprache nach den Voraussetzungen des eigenen Rentenanspruches zu erkundigen.
Die Anhebung der Altersgrenzen bei verschiedenen Altersrenten kann zu einer Kürzung ihrer Rente führen, die auch bei Erreichen der Regelaltersrente nicht wieder aufgehoben wird. Daher ist es auf jeden Fall ratsam, sich vorab die notwendigen Informationen bei einer der Beratungsstellen oder beim Versicherungsamt im Bürgerbüro einzuholen.
Ausführliche Informationen, Publikationen und Formulare erhalten sie bei der Deutschen Rentenversicherung.