Haushaltswirtschaft
Grundlage der Haushaltswirtschaft der Gemeinde Neunkirchen ist die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan. Diese wird jedes Jahr von dem Gemeinderat beschlossen. Nach Ablauf eines Haushaltsjahres wird ein Jahresabschluss erstellt.
Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplanes
Die Haushaltssatzung, mit dem Haushaltsplan als Anlage, beinhaltet sämtliche Zahlungsverpflichtungen, Ausgabeplanungen und Einnahmeerwartungen eines Haushaltsjahres. Die in § 5 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.
Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen. Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.
Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss basiert in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf der Grundlage der doppelten Buchführung. Er beinhaltet alle Erträge, Aufwendungen, Investitionen und sämtliche Zahlungsströme des jeweiligen Haushaltsjahres. Bestandteile des Jahresabschlusses sind insbesondere die Ergebnisrechnung mit dem Ausweis eines etwaigen Jahresüberschusses (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust), die Finanzrechnung und eine Schlussbilanz, in der das Vermögen und die Schulden der Gemeinde Neunkirchen gegenübergestellt werden.
Steuern und Gebühren
Steuern
Folgende Steuersätze sind ab 2025 gültig:
- Gewerbesteuer-Hebesatz: 490 v.H.
- Grundsteuer A-Hebesatz: 114 v.H.
- Grundsteuer B1 Wohnen-Hebesatz: 652 v.H.
- Grundsteuer B2 Nichtwohnen-Hebesatz: 1304 v.H.
Hundesteuer:
- 1 Hund 67,00 Euro
- 2 Hunde 79,00 Euro je Hund
- 3 oder mehr Hunde 91,00 Euro je Hund
- 1 gefährlicher Hund i.S.d. Landeshundegesetzes 250,00 Euro
- 2 oder mehr gefährliche Hunde i.S.d. Landeshundegesetzes 310,00 Euro je Hund
Gebühren 2025
Abwasserbeseitigung
Ein Kanalanschlussbeitrag wird nicht erhoben; für die Herstellung des Kanalhausanschlusses berechnet das Gemeindewerk Kostenerstattung nach tatsächlichem Aufwand.
Kanalbenutzungsgebühr:
- Schmutzwasser Vollanschluss: 3,50 Euro/cbm
- Niederschlagswasser: 0,74 Euro/qm bebauter und/oder befestigter Fläche
Wasserversorgung
Ein Wasseranschlussbeitrag wird nicht erhoben; für die Herstellung des Wasserhausanschlusses berechnet das Gemeindewerk Kostenerstattung nach tatsächlichem Aufwand. Die Wasserverbrauchsgebühren betragen 2,05 Euro/cbm zuzüglich 7% Mehrwersteuer + Zählergebühr (8,25 Euro pro Monat zuzüglich 7% Mehrwertsteuer).
Abfallbeseitigung:
- 79,00 Euro/EGW (mit Bioabfällen)
- 61,00 Euro/EGW (bei Eigenkompostierung der Bioabfälle)
- 64,20 Euro/EGW (Spartonne)
- 3,00 Euro/Biosack
Alle Steuer-, Gebühren- und Beitragssatzungen finden Sie im Ortsrecht
Haushalt 2020
- PDF-Datei: 6.6 MB
Haushalt 2021
- PDF-Datei: 4.8 MB
Haushalt 2022
- PDF-Datei: 6 MB
Haushalt 2023
- PDF-Datei: 4.8 MB