Abmeldung bei der Meldebehörde
Sie ziehen aus Neunkirchen fort? Schade!
Ist eine Abmeldung erforderlich?
Eine Abmeldung aus Neunkirchen ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, also ein Wegzug ins Ausland.
Für die Abmeldung benötigen Sie
- den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde"
Den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde" (Meldeschein) erhalten Sie im Bügerbüro. Sie können den Meldeschein auch hier hier herunterladen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post zusenden.
Fristen
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Wegzug von Neunkirchen dem Bürgerbüro mitgeteilt werden.
Den Meldeschein können Sie auch dem Bürgerbüro zusenden.
Die Abmeldebestätigung wird Ihnen dann an Ihren neuen Wohnort übersandt.
PDF-Formular Abmeldung - Meldeschein zu § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz