Beglaubigung von Schriftstücken und Unterschriften
Sie möchten Ihre Unterschrift oder Fotokopien von Dokumenten beglaubigen lassen?
Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk. Die so beglaubigte Kopie/Abschrift kann an die Stelle des Originals treten.
Es können nur Dokumente beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss.
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden dürfen nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden. Hier ist eine entsprechende Abschrift bei dem zuständigen Standesamt anzufordern.
Zum Thema Beglaubigungen, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden für oder aus dem Ausland informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Auswärtigen Amtes, der Bezirksregierung Arnsberg und des Bundesverwaltungsamtes.
Nicht beglaubigt werden außerdem
- Testamente,
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten,
- Grundbucheintragungen,
- von Gerichten gefertigte Entscheidungen,
- Vereins- und Handelsregistersachen,
- Eidesstattliche Versicherungen,
- Generalvollmachten,
- Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung sowie
- Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Unterschriften darf das Bürgerbüro nur dann beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach §129 BGB bedürfen.
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters des Bürgerbüros geleistet haben.
Kosten
- Dokumentbeglaubigung: jeweils 3,00 € pro DIN A 4 Seite bzw. Dokument;
- Anfertigung der Ablichtung: jeweils 0,50 € pro DIN A 4 Seite;
- Unterschriftsbeglaubigung: 2,00 €
Für manche Zwecke (wie z.B. für Rentenangelegenheiten) ist eine Beglaubigung von Dokumenten, nicht jedoch die Unterschriftsbeglaubigung, kostenfrei.
Notwendige Unterlagen
Das zu Beglaubigende Dokument ist in der Originalfassung mitzubringen.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments wie Bundespersonalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlagen: §§ 33 und 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes