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Fischereischein

Nr. 99042001000000

Nordrhein-Westfalen führt den digitalen Fischereischein ein

Modern und fälschungssicher:

Was ändert sich?

Allgemeine Informationen

Nordrhein-Westfalen hat den modernen, fälschungssicheren digitalen Fischereischein im Scheckkartenformat mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone eingeführt. Der neue Fischereischein (Scheckkarte) wird auf Lebenszeit ausgestellt und behält seine Gültigkeit durch die (wie bisher) entrichtete Fischereiabgabe (für 1 oder 5 Jahre). Erst nach Zahlung der Fischereiabgabe ist der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum gültig.

Der neue Fischereischein enthält weder Lichtbild noch die Wohnanschrift der Inhaberin bzw. des Inhabers und er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt.

Um den Fischereischein in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischerprüfung abgelegt haben. Diese wird weiterhin von der unteren Fischereibehörde beim Kreis Siegen-Wittgenstein durchgeführt.

Beantragen lässt sich der Fischereischein auf zwei Wegen.

Entweder rund um die Uhr online über die BundID mit eID-Login im NRW-Serviceportal oder weiterhin im Bürgerbüro. Schneller und kostengünstiger ist die Onlinebeantragung. Nach erfolgreicher Online-Beantragung stehen Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe sofort im BundID-Postfach bereit. Bei Antragstellung im Bürgerbüro erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung des Fischereischeins im Bürgerbüro:

-       Personalausweis bzw. Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

-       bisherigen Fischereischein bzw. Prüfungszeugnis im Original

Den Scheckkarten-Fischereischein verschickt ein zentraler Druckdienstleister einige Wochen später per Post an die antragsstellende Person.

Für die Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen ist neben einem Fischereischein ein Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erforderlich.

Bislang wurde die Fischereiabgabe gemeinsam mit den Verwaltungsgebühren bei der Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins erhoben. Künftig handelt es sich um zwei getrennte Verfahren:

-       Ausstellung des Fischereischeins

-       Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online über das NRW-Serviceportal oder im Bürgerbüro erfolgen.

Die Fischereiabgabe ist auch zu bezahlen, wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, aber seinen Wohnsitz in einem anderen Bundesland hat.

Die vor dem 01.07.2026 erteilten Fischereischeine behalten Ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Ein Umtausch ist nicht erforderlich.

Der Jugendfischereischein wird abgeschafft.

Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren können ohne Prüfung in Begleitung einer Fischereischeininhaberin bzw. eines Fischereischeininhabers angeln. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher „Sonderfischereischein“)

Der Sonderfischereischein in Nordrhein-Westfalen ermöglicht es Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen, ohne Fischerprüfung zu angeln, jedoch nur in Begleitung einer Fischereischeininhaberin bzw. eines Fischereischeininhabers.

Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ kann jetzt nur noch online über das NRW-Serviceportal oder auf dem Postweg beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW, Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen, Telefon 02361/3050, E-Mail verbraucherschutz@lave.nrw.de, gestellt werden.

Ausländerfischereischein

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Die Beantragung kann online über das NRW-Serviceportal oder im Bürgerbüro erfolgen. Örtlich zuständig ist die Gemeinde/Stadt, auf deren Gebiet die Fischerei ausgeübt werden soll.

Folgende Dokumente sind ab dem 01.07.2026 bei der Fischereiausübung mitzuführen:

-       Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)

-       Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)

-       ein amtlicher Lichtbildausweis (beispielsweise Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können Ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen

-       ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer (wird ausgestellt vom Besitzer oder Pächter, beispielsweise Angelsportverein)

Gebühren:

Fischereischein auf Lebenszeit:

Online:                                                18,00 €

Persönlich bei der Behörde:              30,00 €

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr:

Online:                                                14,00 €

Persönlich bei der Behörde:              22,00 €

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre:

Online:                                                42,00 €

Persönlich bei der Behörde:              50,00 €

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher „Sonderfischereischein“)

Online:                                                30,00 €

Beantragung beim Landesamt:         30,00 €

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein):

Online:                                                20,00 €

Persönlich bei der Behörde:              32,00 €

Hinweis:

Die Nutzung des Onlinedienstes erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.

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