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Personalausweis

Personalausweis

Neuer Personalausweis

Der neue Personalausweis bietet viele Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der anlogen und der digitalen Welt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de

Benötigte Unterlagen:

  • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Ihren Reisepass
  • den Kinderreisepass, auch wenn er ungültig ist
  • ein aktuelles digitales Lichtbild (Fotograf, Drogerie oder Bilderstellung vor Ort)
  • eine Geburts-/Heirats- oder Einbürgerungsurkunde

Haben Sie Ihr Ausweisdokument verloren oder ist es Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch, Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.

Persönliches Erscheinen des Antragstellers (Ausweisinhabers) ist erforderlich.

Antragstellung

  • Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.
  • Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsformular und der Identitätsprüfung erforderlich.
  • Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich zu kommen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bürgerbüro auf.

Unter 16 Jahre

Der Personalausweis kann ab Geburt beantragt werden.

Ab dem 6. Lebensjahr müssen die Fingerabdrücke abgegeben werden.

Ab dem 10. Lebensjahr muss bei Antragstellung eine Unterschrift geleistet werden.

Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.

Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine Zustimmungserklärung der/des Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Muster für eine Vollmacht ist hier hinterlegt. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.

Vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis.

Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar im Bürgerbüro ausgestellt und ist nur drei Monate gültig.

Gebühren und Gültigkeit                             

- über 24 Jahre                                                       46,00 €                      10 Jahre

- unter 24 Jahre                                                     27,60 €                        6 Jahre

- vorläufiger Personalausweis                           10,00 €                        3 Monate

- einmalige Servicegebühr für das Foto            6,00 €

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu bezahlen.

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 3 Wochen.

Bei Abholung des neuen Personalausweises ist der bisherige Ausweis mitzubringen!

Hinweis: Nach einem Umzug muss die Anschrift auf dem Dokument sowie auf dem Chip im Ausweis aktualisiert werden.

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