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Reisepass

Allgemeine Informationen:

Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb Europas.

Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden, da u.a. für elektronische Reisepässe die Fingerabdrücke erfasst werden müssen.

Eine Verlängerung ist nicht möglich!

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu zahlen.

Beachten Sie bitte auch die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Für Eilfälle empfehlen wir den Expresspass.

Für Ihren Antrag benötigen Sie:
  • ein aktuelles digitales Lichtbild
  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Ihren Personalausweis 

Hinweis: Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte ein anderes Lichtbilddokument (Führerschein, Krankenkassenkarte) sowie Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Gültigkeit und Gebühren:                           Express
  • über 24 Jahren     10 Jahre       70,- €           102,- €
  • unter 24 Jahren      6 Jahre       37,50 €          69,50 €
Bearbeitungsdauer:

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt, daher müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. sechs Wochen rechnen. Es kann durchaus auch einmal länger dauern, z.B. vor den Sommerferien.

Die Gemeinde Neunkirchen hat hierauf keinen Einfluss. 

Abholung:

Mit der erhaltenen Abholinfo rufen Sie die Sendeverfolgung bei der Bundesdruckerei über die Seriennummer und den QR-Code bzw. Link ab.

Wenn der Antragsstatus informiert über "eingegangen bei der Behörde", liegt Ihr Reisepass zur Abholung im Bürgerbüro bereit.

Wenn Sie den neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Reisepass vorlegen. Er wird durch die Ausgabestelle ungültig gemacht und Ihnen auf Wunsch als Andenken zurückgegeben. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Reisepass selbst abzuholen, füllen Sie bitte die Vollmacht auf der Abholinfo aus und Sie diese Ihrer Vertrauensperson mit. Diese muss sich ausweisen können.

Vorläufiger Reisepass

In dringenden Einzelfällen (z.B. Reiseantrii innerhalb von drei Tagen) kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Zusätzlich zu den für den normalen Reisepass notwendigen Unterlagen ist eine Buchungsbescheinigung, Reisenachweis vorzulegen.
Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ist ein Jahr gültig.

Ohne Visum berechtigt der vorläufige Reisepass nicht zur Einreise in die USA.
Aus diesem Grund sollte ein (endgültiger) Reisepass mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn beantragt werden.

Gebühr:      26,00 EUR

Reisepässe für minderjährige Kinder

Das Kind muss bei der Beantragung dabei sein.

Bei Austellung Reisepässen an Personen unter 18 Jahren muss das Einverständnis des/der Personenberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass vorliegen und kann nur in Begleitung mindestens eines Personenberechtigten beantragt werden. 

Bei nur einem Erziehungsberechtigten (gesetzlichen Vertreter) muss der Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Negativbescheinigung (erhältlich beim zuständigen Jugendamt des Geburtsortes) vorgelegt werden.

Espress-Reisepass

In besonders eiligen Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sieben Tage.

Gebühr:      Gebühr Reisepass zuzüglich Expresszuschlag von 32,- €

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