ÖPNV Schülerverkehr am 27.03.2023
Am kommenden Montag findet Schule statt. Die Teilnahme am Unterricht richtet sich nach § 43 Schulgesetz.
Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs und daraus eventuell resultierenden Beeinträchtigungen besteht die Schulpflicht auch weiterhin (vorhersehbarer Grund). Den Erlass zur Teilnahme am Unterricht finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/pdf/15402.pdf
Gleichwohl kann die Dimension des Streiks die Eltern vor erhebliche organisatorische Schwierigkeiten stellen und ggf. dazu führen, dass für Schülerinnen und Schüler der Schulweg im Einzelfall faktisch unmöglich wird.
Der Gemeinde Neunkirchen liegen keine Informationen vor, ob von dem morgigen Streik auch Schul-Strecken der hiesigen Bildungseinrichtungen betroffen sind.
https://www.schulministerium.nrw/