Abbuchungen werden nachgeholt
Die Abbuchungen aller Beträge, deren Fälligkeit zwischen dem 30.10.2023 und dem 15.01.2024 liegt, werden am 19.01.2024 nachgeholt.
Aufgrund des Cyberangriffs auf die Südwestfalen-IT konnten ab dem 30.10.2023 keine Abbuchungen von fälligen Beträgen (Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Beiträge zur Offenen Ganztagsschule, etc.) erfolgen.
Nachdem die Anwendung des IT-Fachverfahrens im Bereich Finanzen nun zumindest teilweise im Notbetrieb wieder möglich ist, werden die Abbuchungen aller Beträge, deren Fälligkeit zwischen dem 30.10.2023 und dem 15.01.2024 liegt, nunmehr am 19.01.2024 nachgeholt.