Sprungziele
Inhalt
Datum: 25.03.2021

Corona Update

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der Bund-Länder-Konferenz am vergangenen Montag sind eine Reihe neuer Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen worden.

Aktuell setzt das Land NRW aus diesen Beschlüssen eine neue Coronaschutzverordnung um, die jedoch noch nicht veröffentlicht ist.

Außerdem hat der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein aufgrund der hohen Inzidenzwerte im Kreisgebiet und wegen der hohen Krankenhausbelegung die „Notbremse“ gezogen und weitere einschränkende Maßnahmen in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW beschlossen, die ab heute gilt!

Wir informieren Sie an dieser Stelle über die wichtigsten Punkte.

Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen des Kreises, die in einer Allgemeinverfügung erlassen wurden zunächst bis zum 12. April gelten.

Kontakte:

Die Regelung des § 2 Abs. 2 Nr.1b CoronaSchVO wird verschärft, so dass sich die zulässigen Kontakte auf die Personen eines Hausstandes und eine andere Person beschränken. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Der gemeinsame Aufenthalt in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet

a) mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ohne Personenbegrenzung,

b) mit einer Person eines anderen Hausstands, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann, sowie

c) mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten.

Bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen besteht für alle Personen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske im Sinne des § 3 Abs. 1 CoronaSchVO, mithin auch für die fahrzeugführende Person.

Schulen und Kindergärten:

Der Präsenzunterricht an den Schulen der Sekundarstufen I und II ist in dem Zeitraum vom 25.03.2021 bis 26.03.2021 untersagt. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen.

Für Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 6 kann die Schule auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglichen (Notbetreuung).

An die Eltern von Kita-Kindern ergeht der Appel, die Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen. In den Kindergärten gelten aber wieder die Regelungen für den eingeschränkten Pandemiebetrieb, die bereits in dem Zeitraum vom 11.01.2021 bis 21.02.2021 gegolten haben.

Einzelhandel:

„Click and Meet“, also die Möglichkeit einen Termin für den Besuch im Einzelhandel zu vereinbaren, wird ab morgen nicht mehr möglich sein. Ab dann gibt es in vielen der örtlichen Geschäfte wieder die Variante des „Click and Collect“, also die telefonische Bestellung und Abholung zu einem festgelegten Zeitpunkt. Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben weiterhin geöffnet.

Wochenmärkte dürfen stattfinden.

Gottesdienste:

Ab sofort und befristet bis einschließlich 30.03.2021 gilt:

Bei allen Gottesdiensten und andere Versammlungen zur Religionsausübung ist die Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf 1 Person pro 10 Quadratmeter der für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung stehenden Fläche sowie auf maximal 100 Personen insgesamt begrenzt.

Die Dauer dieser religiösen Veranstaltungen darf bis dahin 1 Stunde und 30 Minuten nicht überschreiten.

Impf- und Testzentren:

Die Impf- und Testzentren bleiben auch über die Ostertage geöffnet.

Urlaub:

Alle Bürger*innen werden gebeten, auf Reisen zu verzichten. Für Urlaubsrückkehrer aus dem Ausland gilt eine generelle Testpflicht.

Die komplette Allgemeinverfügung lesen Sie hier:

https://www.siegen-wittgenstein.de/bekanntmachungen?fbclid=IwAR2XEGwTXIwjPVygdin5SnOSlYVJmJDoy-xgpBtk0nhlS8RDDlPhnfTY654

Das sind wieder neue, sehr einschneidende Maßnahmen, die in unser Leben eingreifen. Wir bitten Sie, sich an die Maßnahmen weiterhin zu halten, damit die Infektionszahlen rasch fallen. Lassen Sie uns gemeinsam an der Bewältigung der Pandemie arbeiten. Bleiben Sie gesund!

nach oben zurück