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Datum: 17.02.2025

Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen

Anträge können ab sofort gestellt werden

Wer in einem unter Denkmalschutz gestellten Gebäude lebt, kennt das Problem: Ein Baudenkmal zu sanieren und zu modernisieren ist meist recht aufwändig und kostspielig. Um die Hauseigentümerinnen und -eigentümer ein Stück weit zu entlasten, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung auch für dieses Jahr wieder ein Denkmalförderprogramm aufgelegt.

Die Zuwendung ist für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen, etwa den Anstrich der Fassade oder des Fachwerks, bestimmt und muss der Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz dienen. Der Kriterienkatalog für die Maßnahmen liegt in der Unteren Denkmalbehörde, also dem Bauamt der Gemeinde Neunkirchen, vor. Wie bei allen baulichen Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden muss vor dem Antrag auf Förderung eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die geplante Maßnahme beantragt werden. Anschließend kann der schriftliche Förderantrag gestellt werden. Der Fördersatz liegt bei 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kirchen und Religionsgemeinschaften und bei 50 Prozent bei Privatpersonen. Der Zuschuss darf zwischen 200 und 10.000 Euro liegen.

Elena Abdel Ghani (02735 767-312, e.abdelghani@neunkirchen-siegerland.de) berät alle Interessierten rund um die Erlaubnis- und Förderfähigkeit von baulichen Veränderungen an Baudenkmälern und kommt gern auch vor Ort, um sich die geplanten Maßnahmen anzusehen.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Gebäude in der Denkmalliste der Gemeinde Neunkirchen eingetragen und die Maßnahme noch nicht begonnen ist. Liegt die „Inaussichtstellung einer Förderung mit Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ vor, haben Antragstellerin oder Antragsteller bis zum 30. November 2025 Zeit, die Maßnahme durchzuführen. Auch Nachweise über den Abschluss der Maßnahme und die getätigten Ausgaben muss zu diesem Zeitpunkt im Rathaus eingereicht werden. Anschließend wird der rechtsverbindliche Zuwendungsbescheid erlassen. Ausgezahlt wird die Zuwendung bis spätestens 28. Februar 2026.

„Auf den ersten Blick erscheint das Antragsprozedere umständlich. Letztlich lohnt es sich jedoch, einen Förderantrag zu stellen“, wirbt Elena Abdel Ghani vom Bauamt der Gemeindeverwaltung: „Wir helfen gern.“

Bei größeren privaten Maßnahmen kommt übrigens eine Einzelförderung in Frage. Sie kann bei der Bezirksregierung in Arnsberg beantragt werden, sobald das Förderprogramm für 2026 aufgerufen wurde. Auch hierzu kann das Bauamt weitere Infos liefern.

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