Hebesätze und Abwassergebühren angepasst
Die Steuerhebesätze für das Gebiet der Gemeinde Neunkirchen werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 254 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 590 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf 490 v.H
Auch die Schmutzwassergebühren werden wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,50 Euro.
Niederschlagswassergebühr wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. § 5 Abs. 1 0,74 Euro.
Die entsprechenden Satzungsänderungen finden Sie rechts unten.