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Datum: 05.05.2021

Mehr Rechte und Freiheiten für Geimpfte und Genesene

Gleichstellung mit Getesteten gestattet Zugang zu Einrichtungen und Angeboten

Vollständig Geimpfte und Genesene werden nun mit denjenigen Personen dort gleichgestellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.

Wer

  • nachweisen kann, dass er seit mindestens 14 Tagen vollständig mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 geimpft ist
  • ein positives Testergebnis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) nachweisen kann, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist
  • ein positives Testergebnis in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff nachweisen kann,

wird künftig gleichgestellt mit jenen, die einen negativen Test vorweisen können. Für Geimpfte und bereits Infizierte fallen dann auch die Testpflicht in Schulen sowie eine Quarantäne bei der Einreise weg.

Zugleich weist das Ordnungsamt darauf hin, dass beim Besuch von Frisör*innen, Fußpfleger*innen oder Handelseinrichtungen ab sofort nur noch das schriftliche (oder digitale) Ergebnis eines Testzentrums anerkannt wird. Auf der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein https://www.siegen-wittgenstein.de/ kann nachgelesen werden, welche Testzentren hierfür infrage kommen. Die Neunkirchener Bürger*innen können selbstverständlich das örtliche Testzentrum (ab Montag, 10. Mai im Bonifatiusheim, Bonifatiusstraße 6) nutzen. Zulässig sind außerdem Testbestätigungen von Arbeitgebern.

Ein solcher Test darf höchstens 24 Stunden zurückliegen. Gültig ist der Test nur im Zusammenhang mit einem amtlichen Ausweisdokument. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test.

In den nächsten Tagen sind weitere Lockerungen für Geimpfte zu erwarten. Wir werden an dieser Stelle darüber informieren.

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