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Datum: 04.03.2021

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50 Prozent Zuschuss für die Begrünung von Fassaden und Dächern aus dem Förderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ möglich

Grünflächen sind wichtig für das Wohlbefinden. Das zeigt nicht zuletzt die aktuelle Corona-Krise. Viele Menschen streben ins Grüne, in Parks und Wälder, um sich dort zu erholen, um durchatmen zu können. Zugleich macht sich der Klimawandel mit trockenen Sommern und Extremwetterereignissen bemerkbar. Bebaute Gebiete und versiegelte Flächen heizen sich schneller auf, als siedlungsarme Regionen.

un hat die Landesregierung ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem in die Klimaanpassungsfähigkeit investiert werden soll: Das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ fördert u.a. die Begrünung von Fassaden und Dächern und soll den negativen Folgen des Klimawandels vorbeugen helfen. Bis Ende März nimmt die Gemeinde Neunkirchen die Interessenbekundungen der Hausbesitzer*innen und Unternehmer entgegen.

Bepflanzte Fassaden und Dächer fungieren wie natürliche Klimaanlagen. Regenwasser wird zunächst gespeichert und dann nach und nach an die Umgebung abgegeben. Dies führt zu Kühlung und zur Verbesserung der Luftqualität. Weitere positive Nebeneffekte: Die grünen Dächer und Fassaden sind wärmedämmend, binden Feinstaub, sind Anflugstellen für Insekten und sehen dabei auch noch gut aus.

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte nun die Bepflanzung von Dächern und Fassaden mit mehrjährigen, vorrangig heimischen Pflanzen fördern. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten können erstattet werden. Die Begrünung auf den Immobilien von Privatpersonen wird dabei ebenso berücksichtig wie Maßnahmen auf gewerbliche genutzten Gebäuden.

Vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses am 19. März wird der Kreis Siegen-Wittgenstein die Fördermittel für die kreisangehörigen Kommunen mit beantragen. Voraussetzung ist, dass Neunkirchener Bürger*innen und Unternehmen Ihre Interessensbekundung der Gemeindeverwaltung melden. Der Kreis wird alle Bekundungen sammeln und einen Gesamtantrag für das Kreisgebiet stellen. Die Gemeinde wird selbstverständlich zunächst prüfen, inwieweit die geplanten Vorhaben förderfähig sind.

Bei den zu begrünenden Gebäuden muss es sich um Gebäude handeln, die fünf Jahre oder älter sind. Für Fragen steht Umwelt- und Klimaschutzberater Matthias Jung gern zur Verfügung.

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