Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Der Rat der Gemeinde Neunkirchen hat am 18. September 2025 ein neues Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) beschlossen. Die Kernmaßnahme ist der Abriss der ehemaligen Grundschule und der anschließende Bau eines Parks.
„Die Gemeinde Neunkirchen hat vor einigen Jahren im Zuge des ersten INSEKs damit begonnen, das Zentrum des Kernorts umzugestalten. Viele Maßnahmen konnten inzwischen umgesetzt werden. Im Zuge des Prozesses wurden zum einen städtebauliche Missstände beseitigt und zum anderen Quartiere mit klar abgegrenzten Funktionen gebildet“, erklärt Bürgermeister Marco Schwunk. An das Gesundheitsquartier mit dem MediVital schließt sich das Versorgungsquartier mit dem Quartier N, dem REWE-Markt und mehreren Einzelhändlern an. Den Abschluss dieses Bereichs bildet das neue Rathausquartier. Viele Einkaufsmöglichkeiten bestehen zudem entlang der Kölner Straße und der Bahnhofstraße.
„Dank der Umgestaltung des Rathausplatzes werden diese Bereiche künftig auf einer Höhe barrierearm miteinander verbunden sein“, betont Sylvia P. Heinz, Leiterin der Stabsstelle „Regionale Entwicklung“. Zudem wird der Platz dank mehrerer Sitz- und Spielmöglichkeiten sowie Begrünung eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. In die neuen Gebäude ziehen neben den Bewohnern auch Einzelhändler und Dienstleister ein, die für eine weitere Belebung Neunkirchens sorgen werden. Darüber hinaus wird es gastronomische Angebote geben, die zum Verweilen einladen. Da die Sparkasse Burbach-Neunkirchen in eines der neuen Gebäude umziehen wird, hat die Gemeinde das bisherige Sparkassengebäude erworben und beabsichtigt, dort das Bürgerbüro, die Bibliothek und die Polizei unterzubringen.
Neben diesen großen Maßnahmen wurden und werden auch weitere Orte aufgewertet. Dazu zählen der Dorfplatz in der historischen Ortsmitte, der Hellergarten und der ehemalige Talbahnhof als südliches Eingangstor zum neuen Zentrum. All diese mit Städtebau-Fördermitteln umgesetzten Projekte sollen am Samstag, 9. Mai 2026, mit einem großen Fest eingeweiht und der Öffentlichkeit übergeben werden.
In seiner Sitzung vom 18. September 2025 hat nun der Rat der Gemeinde Neunkirchen ein neues Teil-ISEK "Ortsmitte Nord" beschlossen, dessen Kernmaßnahme der Abriss der ehemaligen Grundschule samt Neubau eines Parks ist. Weitere Informationen gibt es im Aufklapp-Menü unten sowie im Entwurf des ISEKs im Download-Bereich dieser Seite.
Teil-ISEK "Ortsmitte Nord"
In seiner Sitzung vom 18. September 2025 hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen das neue Städtebauliche Entwicklungskonzept (Teil-ISEK 1 „Ortsmitte Nord“) beschlossen. „Die Kernmaßnahme ist der Abriss des ehemaligen Grundschulgebäudes. Anschließend soll auf dem Areal ein Park errichtet werden“, erläutert Bürgermeister Marco Schwunk. Denn die Ortsmitte weist einen hohen Versiegelungsgrad auf, sodass eine Grünfläche mit Aufenthaltsqualität eine gute Ergänzung zu den bereits bestehenden Bereichen ist. „Daneben sollen unter anderem die Wegebeziehungen verbessert werden, um Rathausplatz, Park und Dorfplatz miteinander zu verbinden“, ergänzt Stadtplaner Claas van der Zwaag.
Außerdem werden die Villa Leyhof und die Eisdiele bzw. das Gebäude in der Kirchstraße 1 als Maßnahmen mit in das ISEK aufgenommen. In der Eisdiele sollen nach Ablauf des Pachtvertrages künftig Gemeinbedarfseinrichtungen untergebracht werden. Eine Möglichkeit könnte hier der Einzug des Weltladens sein. Bei beiden genannten Gebäuden handelt es sich außerdem um ortsbildprägende Bauwerke, deren Fassaden dringend erhalten werden müssen.
Eine weitere Maßnahme wird der Ausbau der Hoch- und Kirchstraße zur Fahrradstraße sein. Diese Strecke bietet sich als weniger befahrene Alternative für Radfahrer an, um parallel zur Kölner Straße sicher nach Salchendorf zu gelangen. Im kreisweiten Radverkehrskonzept wurde die Strecke bereits als Verbindung nach Siegen ausgewiesen und stellt einen Lückenschluss im Radwegenetz dar.
Die Finanzierung der ISEK-Maßnahmen soll in erster Linie mit Hilfe von Städtebau-Fördermitteln, aber auch mit Geldern aus anderen Förderprogrammen erfolgen. So kann beispielsweise im Falle der Fahrradstraße ein höherer Fördersatz über andere Programme erreicht werden. Noch ist kein Programmaufruf zur Städtebauförderung erfolgt, die Verwaltung bereitet jedoch den Antrag zum vermutlichen Stichtag am 30. September vor. Die aktuelle Förderquote in der Städtebauförderung beträgt für die Gemeinde Neunkirchen 50 %. Für die Errichtung des Parks liegt bereits ein positiver Förderbescheid der KfW über 852.000 Euro (80 % Förderquote) vor. Unterstützt wird die Gemeinde Neunkirchen bei der Erarbeitung des ISEKs und der Beantragung der Fördermittel vom Büro Loth Stadtentwicklung aus Siegen.
INSEK Neunkirchen 2020
Um die städtebaulichen Missstände in der Ortsmitte von Neunkirchen zu beseitigen, hat die Gemeinde Neunkirchen im Jahr 2020 Fördermittel beantragt. Grundlage hierfür waren die Entwicklung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) sowie die Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes für die Ortsmitte der Gemeinde Neunkirchen.
Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Büro Loth Planung + Stadtentwicklung aus Siegen über den Sommer 2019 hinweg das Konzept und die Planung entwickelt. Begleitet wurde der gesamte Prozess von einem Lenkungsausschuss, dem Vertreter aus Politik und Verwaltung angehören.
- Die Auftaktveranstaltung fand am 10. Juli 2019 in der Turnhalle der Grundschule Neunkirchen mit über 80 interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt, die sich direkt aktiv mit Ideen und Anregungen einbrachten.
- Im Anschluss wurde 18. Juli bis 22. August 2019 ein Ideenmarkt in der Fahrradwerkstatt am Rathausvorplatz angeboten. Hier konnten Interessierte erste Planungen einsehen, sich informieren und auch Projektideen formulieren.
- Daneben bestand auch die Möglichkeit, seine Ideen schriftlich einzureichen. Und für alle diejenigen, die sich digital einbringen wollten, gab es Möglichkeit, ihre Anregungen über eine Karte grafisch zu verorten und zu benennen. In Form einer interaktiven Karte auf der Projekthomepage konnte man seine Wünsche und Anregungen auf einem Luftbild verorten.
- Das Konzept wurde am 25. November 2019 im Otto-Reiffenrath-Haus vor über 70 Interessierten vorgestellt. Hier hatten alle Teilnehmer die Möglichkeit, die Pläne zu sichten und weitere Anregungen zu geben.
Über diese verschiedenen Wege der Bürgerbeteiligung wurden über 200 Ideen geäußert, welche in den sechs Handlungsfeldern Städtebauliche Entwicklung, Ortsbild und Gebäude, Versorgung und Vernetzung, Verkehr und Mobilität, Natur-, Klima- und Umweltschutz sowie Freizeit und Erholung zugeordnet und ausgewertet wurden. Aus diesen Ideen wurde eine Maßnahmentabelle erstellt, welche als Grundlage für den städtebaulichen Rahmenplan dient. Ein damit verknüpfter Maßnahmenkatalog beinhaltet neben der Nennung der Einzelmaßnahmen einen Zeithorizont zur Realisierung der Maßnahmen. Bei dem Inhalt des ausgearbeiteten Rahmenplanentwurfs handelt es sich um Planungen mit einem u.a. langfristigen Zeithorizont, welche teilweise losgelöst von den heutigen Eigentumsverhältnissen sind.
Die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) und der damit verknüpften Erstellung des städtebaulichen Rahmenplans sind Voraussetzung für den Abruf möglicher Städtebaufördermittel und Grundlage für Gespräche mit potenziellen Investoren. Das Konzept wurde in seiner Endfassung in der Ratssitzung am 16. Dezember 2019 beschlossen und der Bezirksregierung in Arnsberg vorgelegt. Im darauffolgenden Jahr wurden Städtebaufördermittel für die Umsetzung aller Maßnahmen in Höhe von rund 10,3 Mio. Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben beantragt. Die Bewilligung erfolgte im Juni 2021.
Den Rahmenplan und eine Übersicht aller INSEK-Maßnahmen finden Sie im Download-Bereich dieser Seite.
IKEK – Integriertes kommunales Entwicklungskonzept für die Gemeinde Neunkirchen
Im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“ unterstützte das Land Nordrhein-Westfalen ländliche Kommunen in der Anpassung an den demografischen und sozioökonomischen Wandel. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Dorf- und Regionalentwicklung. Die Zielsetzungen umfassten die Sicherung und Weiterentwicklung der dörflichen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-. Erholungs- und Naturraum. Die Sicherung der Daseinsvorsorge, die Bewahrung der regionalen Identität und die Stärkung der Ortskerne waren und sind weitere Aufgaben der Dorfentwicklung.
Da sich in der Vergangenheit gezeigt hatte, dass viele Probleme nicht auf Ortsteilebene gelöst werden konnten, wurde in der Förderperiode 2014-2020 mit Einführung des neuen Planungsinstruments „Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)“ die gesamte Kommune betrachtet. Auf diese Weise fand eine themenübergreifende Auseinandersetzung mit den komplexen Zusammenhängen auf kommunaler und lokaler Ebene statt.
Die Gemeinde Neunkirchen hatte sich 2016 entschieden, dieses Instrument zu nutzen und ein IKEK mit gesamtkommunalen strategischen Aussagen und Handlungsschwerpunkten zur kommunalen Entwicklung zu erarbeiten. Gemeinsam mit den lokalen Akteuren wurden zudem Projekte und Maßnahmen für die gesamte Gemeinde und die einzelnen Ortsteile entwickelt. Die bereits im Vorfeld des IKEK durchgeführten Dorfgespräche (2012) und die Ergebnisse der Leitbilddiskussion (2014) fanden bei der Erarbeitung des IKEK Berücksichtigung.
Als weitere Zielsetzung wurde zu Beginn des IKEK-Verfahrens die Erarbeitung einer Strategie und die Benennung von Maßnahmen für den Bereich der Ortsmitte Neunkirchen formuliert. Das IKEK wurde vom Rat der Gemeinde Neunkirchen am 13.12.2017 beschlossen. Mit den darin enthaltenen Grundlagen zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) diente das IKEK als Grundlage für die Aufstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (INSEK) in 2019.
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Prozess "Planen für die Zukunft"
Im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufs des Zukunftsnetzes Mobilität NRW sich hat die Gemeinde Neunkirchen im Jahr 2020 um 40 Beratungsstunden eines Planungsunternehmens zu einem zu bestimmenden Thema beworben. In ihrem Beitrag hat sich die Gemeinde auf die Umgestaltung des öffentlichen Raums in der Ortsmitte aus Sicht von Kindern und Jugendlichen fokussiert und den Zuschlag erhalten. Im Rahmen der Jugendkonferenz am 6. September 2021 hat das Büro „Stadtkinder“ aus Dortmund eine Werkstatt konkret zu diesem Thema mit Jugendlichen durchgeführt. Die Ideen und Anregungen der Jugendlichen zur zukünftigen Ortsmitte werden mit in die weiteren Planungen einfließen. Die Dokumentation ist hier abrufbar.
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Satzung über die Ausübung des Vorverkaufsrechts
Am 23.06.2022 hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen den Erlass einer Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an Grundstücken des zentralen Maßnahmengebietes des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) - Ortszentrum Neunkirchen - (Vorkaufsrechtsatzung) beschlossen (Vorlagen-Nr.: BPA-48/2022).
Für die in § 2 dieser Satzung bezeichneten bebauten und unbebauten Flächen steht der Gemeinde Neunkirchen ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu. Die Satzung dient als Vorsorgemaßnahme, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im zentralen Versorgungsbereich „Ortszentrum Neunkirchen” sicherzustellen.
Das Vorkaufsrecht gilt für folgende Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich der Satzung:
Gemarkung Neunkirchen
Flur 1
Nr. 60, 70, 185, 187, 288, 317, 318, 361, 362, 416, 425, 426, 433, 436, 437, 450, 451, 452, 453, 456, 459, 495, 516, 523, 525, 531, 566, 567, 568, 569, 570, 571, 605, 631, 633, 648, 662, 663, 664, 665, 666, 669, 670
Flur 2
Nr. 110, 346, 350, 351, 361, 368, 369, 381, 384, 385, 398, 399, 400, 401, 402, 457
Flur 6
Nr. 25, 260, 261, 321, 353, 354
Flur 8
Nr. 15, 40, 42, 43, 44, 47, 312, 313, 341, 342
Flur 14
Nr. 101, 361
Flur 15
Nr. 96, 97, 187, 356, 358, 375, 377, 388, 389, 455
Eine parzellenscharfe Übersichtskarte der jeweiligen Grundstücke findet sich im beigefügten Lageplan.
Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Gemeinde Neunkirchen den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.